Montag, 12. Dezember 2011

Drohung mit Schufa Eintrag

Oft wird in Mahnschreiben mit einem SCHUFA Eintrag gedroht. Lassen Sie sich davon nicht beunruhigen. Widersprechen sie jedoch unbedingt der Forderung und informieren Sie gegebenenfalls die SCHUFA, dass gegen sie keine berechtigte Forderung vorliegt.

Sie können natürlich auch gegen Ihren Vertragspartner der ihnen eine Meldung bei der SCHUFA androht gerichtlich vorgehen und Unterlassung verlangen!

Denn der Eintrag darf nur dann erfolgen, wenn
1. es sich um eine berechtigte Forderung handelt sie die Forderung also nicht bestreiten und
2. Sie die Rechnung nicht bezahlen.

Folge: Bestreiten Sie die Forderung, darf diese nicht gemeldet werden!!

Donnerstag, 3. November 2011

Linksabbieger vs. Rotlichtsünder Haftung: 50/50

eine tolle Entscheidung des OLG Frankfurt, leider führt dies zu totaler Verunsicherung, denn darf ich nunmehr nicht einmal mehr auf die grüne Ampel vertrauen!!!???
Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 3.5.2011 Az. 20 W 284/10 entschieden, dass dann, wenn jemand links abbiegt und der Unfallgegner bei rot über die Ampel fährt, beide zu 50 % haften; denn grds. bestehe die Wartepflicht für den Linksabbieger gegenüber den entgegenkommenden Fahrzeugen auch, wenn diese verbotswidrig bei rot einfahren.

Mittwoch, 7. September 2011

Unterhalt für alleinerziehende Mutter

eine alleinerziehende Mutter muss nach der Scheidung ganztags arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt und seine Betreuung gesichert ist. Dies entschied der BGH in einem Fall, in dem es darum ging, ob die halbtags berufstätige Mutter einen Anspruch gegen den geschiedenen Ehemann auf Betreuungsunterhalt hat! BGH, Urteil vom 2. August 2011 XII ZR 94/09

noch im Jahre 2009 hatte der BGH genau andersherum entschieden; siehe unten Juli 2011! es galt bereits die neue Gesetzeslage!

Werkunternehmer muss Vorarbeiten prüfen

ein Installateur muss Schadensersatz zahlen, wenn er eine Abwasserleitung anschließt ohne zu prüfen, ob eine Rückstausicherung vorhanden ist. Dies gilt auch, wenn die Grundleitung von einem anderen Unternehmen gelegt worden ist; bzw. wenn dies der Bauherr selbst in die Hand genommen hätte. BGH Urteil vom 30.6.2011 Az. VII ZR 109/10

Dienstag, 2. August 2011

Vorsorgevollmacht Patientenverfügung etc. Was versteht man darunter ?

Vorsorgevollmacht
Normen
§ 1896 Abs. 3 BGB

1. Allgemein
Vollmacht, in dem der Erklärende eine oder mehrere Personen bevollmächtigt, für den Fall des Verlustes seiner Geschäftsfähigkeit Willenserklärungen in seinem Namen abzugeben.
Erfasst die Vollmacht auch den Aufgabenbereich einer Betreuung, kann sie eine zusätzliche Betreuungsverfügung überflüssig werden lassen.

Im Prozess kann aber die Aktiv- oder Passivlegitimation nicht durch die Bevollmächtigung ersetzt werden, auch wenn sie sich ausdrücklich auf einen Prozess bezieht. Erforderlich ist ein gesetzlicher Vertreter, d.h. eine Betreuerbestellung.

Grundsätzlich kann die Vorsorgevollmacht mündlich erteilt werden, aus Beweisgründen sollte sie aber zumindest der Schriftform entsprechen. Soll der Bevollmächtigte auch über das Leben gefährdende Maßnahmen entscheiden, muss die Vollmacht schriftlich erteilt worden sein.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte, die in der Zukunft die bisherige elektronische Krankenversichertenkarte für die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ablösen soll, besteht gemäß § 291a SGB V die Möglichkeit, die Hinterlegung einer Patientenverfügung bzw. einer Vorsorgevollmacht zu vermerken.

2. Zentrales Vorsorgeregister

Vorsorgevollmachten können in dem bei der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Vorsorgeregister (http://www.vorsorgeregister.de) eingetragen werden. Rechtsgrundlage ist die Vorsorgeregister-Verordnung. Ziel des Registers ist u.a. die Erleichterung zugunsten der Gerichte bei der Informationseinholung über das Bestehen einer Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung. Dabei kann die Abfrage durch die Gerichte auch im Online-Verfahren durchgeführt werden.

Für die Eintragung wird eine aufwandsbezogene Gebühr erhoben, deren Höhe von dem gewählten Eintragungs-Verfahren abhängt und sich ca. auf einen Betrag zwischen 10,00 und 20,00 EUR beläuft.

Betreuungsverfügung
Normen
§ 1897 Abs. 4 BGB

Bestimmung der Person des Betreuers vor Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit.
Jeder Bürger kann vorsorglich für den Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit die von ihm gewünschte Person des Betreuers bestimmen. Die Betreuungsverfügung ist keine Willenserklärung, auch Betreuungsverfügungen Geschäftsunfähiger sind grundsätzlich zu beachten.

Patientenverfügung
Normen
§ 1901a f. BGB

1. Allgemein
Als Patientenverfügungen werden Verfügungen bezeichnet, in denen der Verfügende Willenserklärungen über die Anwendbarkeit medizinischer Behandlungen für den Fall abgibt, dass er aufgrund seines Gesundheitszustandes eigene Erklärungen nicht mehr abgeben kann.
Neben der Errichtung einer Patientenverfügung, die nur das Leben verlängernde ärztliche Maßnahmen betrifft, kann auch mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung für den Fall vorgesorgt werden, dass der Patient eigene Willenserklärungen nicht mehr abgeben kann bzw. sie keine Rechtswirksamkeit mehr besitzen.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte besteht gemäß § 291a SGB V die Möglichkeit, die Hinterlegung einer Patientenverfügung bzw. einer Vorsorgevollmacht zu vermerken.

Adressat der Betreuungsverfügung ist das Betreuungsgericht, das dem in der Verfügung genannten Wunsch entsprechen muss, sofern der Betroffene geeignet und bereit ist, die Betreuung durchzuführen.

Inhaltlich kann die Betreuungsverfügung neben der Bestimmung des Betreuers auch Anordnungen über die Durchführung der Betreuung enthalten.

Grundsätzlich bedarf die Betreuungsverfügung keiner besonderen Form, aus Beweisgründen ist aber mindestens die Schriftform ratsam.

Die Verfügung kann jederzeit widerrufen werden.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht, mit der allgemein eine Person für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit einer Person bevollmächtigt wird, bezieht sich die Betreuungsverfügung konkret auf die Notwendigkeit der Betreuerbestellung. In der Praxis werden beide Formen oftmals vermischt.

Vorsorgevollmachten / Betreuungsverfügung können in dem bei der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Rechtsgrundlage ist die Vorsorgeregister-Verordnung. Ziel des Registers ist u.a. die Erleichterung der Informationseinholung über das Bestehen einer Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung.

Für die Eintragung wird eine aufwandsbezogene Gebühr erhoben, deren Höhe von dem gewählten Eintragungs-Verfahren abhängt und sich ca. auf einen Betrag zwischen 10,00 und 20,00 EUR beläuft.

Fluggastrechte

Gleichbehandlung der Vorverlegung eines Fluges um zehn
Stunden mit
Annulierung des Fluges
Startet ein Flug zehn Stunden früher als geplant, da er vorverlegt
wurde, ist dies einer Annullierung gleichzusetzen. (Aus den Grün-
den: ...Der Anspruch ist entsprechend Art. 5 VO 261/2004/EG begrün-
det, da die Vorverlegung des Fluges um mehr als zehn Stunden gleich
seiner Annullierung zu behandeln ist. Die Gleichbehandlung ist ge-
boten, insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009,
Rs. C-402/07 verwiesen. Zwar betrifft diese Entscheidung eine Flug-
verspätung. Für eine Vorverlegung des Fluges, wie hier geschehen um
mehr als zehn Stunden, gilt jedoch Gleiches. Die Verordnung zielt
auf ein hohes Schutzniveau für Fluggäste ab, die von durch Flugzei-
tenabweichungen oder Annullierungen veranlassten Ärgernissen ausge-
setzt sind. Die Vorverlegung eines Fluges ist gleichermassen wie
die Verspätung eines Fluges geeignet, die zeitlichen Dispositionen
der Fluggäste erheblich zu beeinträchtigen...).
AG HANNOVER vom 11.04.2011, 512 C 15244/10

Freitag, 29. Juli 2011

Gebrauchtwagen / Mangel / Gewährleistung

Im Gegensatz zu einem Privatmann, kann ein Händler die Mängelhaftung für einen an eine Privatperson (Verbraucher) verkauften Gebrauchtwagen nicht gänzlich ausschließen.
Er muss mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Gerne wird versucht, diese Haftung durch den Mitverkauf einer Garantie zu umgehen! Dies ist aber nicht möglich!! Anwalt fragen!!

Vorsicht! nicht einfach ohne vorherige schriftliche Anzeige an den Händler die Garantieleistung in Anspruch nehmen, da dies eine Selbstvornahme darstellt und dann der Händler fein heraus ist!!! denn bei Selbstvornahme muss er nicht zahlen etc.! so einem meiner Mandanten passiert.

Liegt aber überhaupt ein Mangel vor oder handelt es sich um Verschleiß?
vgl. dazu eine Info des ADAC: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/default.aspx?ComponentId=38664&SourcePageId=48478
 ( bitte diesen Link in den Browser kopieren )
NUR FÜR MÄNGEL muss der Händler einstehen!

Probefahrt / Vorsicht Haftung

Die Probefahrt ist bei einem Gebrauchten unerlässlich. Verlassen sie sich als Kaufinteressent aber nicht darauf, dass das Fahrzeug kaskoversichert ist. Je nach Alter ist nämlich nicht mehr damit zu rechnen, so die Rechtsprechung. Stellen Sie sich deshalb darauf ein, selbst für einfache Fahrlässigkeit haften zu müssen; auch bei einer Vollkaskoversicherung müssten Sie den Selbstbehalt und eventuellen den Rückstufungsschaden tragen.

Aber auch als Verkäufer sollten Sie auf der Hut sein! lassen sie sich den Führerschein des Interessenten zeigen. Lassen Sie ihn nicht ans Steuer, wenn er vorgibt, die Fahrerlaubnis vergessen zu haben.
Bei der Probefahrt sollten Sie zudem auch immer mitfahren, denn kommt es ansonsten bei dieser Gelegenheit zum Diebstahl, müssen Sie sich unter Umständen von Ihrer Versicherung den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen, mit der Folge, dass sie auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben!!

Ehegattenunterhalt Kindesbetreuung

Die Unterhaltsvoraussetzungen sind seit der Unterhaltsrechtssreform 2008 in den §§ 1570 BGB geregelt.

Danach gibt es unter anderem Unterhalt wegen Kindesbetreuung.
Dieser Unterhaltsanspruch sollte laut Gesetz in Wegfall kommen wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.
Der BGH hat aber entschieden ( BGH Urteil vom 18.03. 2009 Az. XII ZR 109/08 ), dass die kindesbetreuende Person - in der Regel die Mutter - aber nicht unbedingt vollschichtig arbeiten muss !!!dies gelte sogar dann, wenn ein Kind im Kindergarten Volltags betreut werde, denn auch hier dürfe es nicht sein, dass der betreuende Elternteil das Kind nach der Arbeit abholt und erst dann zum Einkaufen oder zu Hausarbeiten kommt!!

Dienstag, 26. Juli 2011

KFZ-Kaskoversicherung Schadensersatz

in der Kraftfahrzeug Teilversicherung (Teilkasko) sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig-etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung-verursacht worden sind, BGH Urteil vom 24.11.2010, Az. IV ZR 248/08;

Daher sollte man für diesen Fall eineVersicherung gegen Vandalismus abschließen! oder gleich eine Vollkaskoversicherung, die sogar in vielen Fällen kaum teurer als eine Teilkasko ist, insb. wenn man bereits eine hohe Rabattstufe erreicht hat.

Freitag, 8. Juli 2011

Unterhaltstabelle

Anhang: Tabelle Zahlbeträge  -  zur Düsseldorfer Tabelle Stand 2011

Die  folgenden  Tabellen  enthalten  die  sich  nach Abzug  des  jeweiligen Kindergeldanteils  (hälftiges Kindergeld  bei Minderjährigen,  volles Kindergeld  bei Volljährigen)  ergebenden  Zahlbeträge.  Für  das  1.  und  2. Kind  beträgt  das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
 

1. bis 2. Kind
0-5
6-11
12-17
ab 18
%
1.
bis 1500
225
272
334
304
100
2.
1501 - 1900
241
291
356
329
105
3.
1901 - 2300
257
309
377
353
110
4.
2301 - 2700
273
327
398
378
115
5.
2701 - 3100
289
345
420
402
120
6.
3101 - 3500
314
374
454
441
128
7.
3501 - 3900
340
404
488
480
136
8.
3901 - 4300
365
433
522
519
144
9.
4301- 4700
390
462
556
558
152
10.
4701 - 5100
416
491
590
597
160



3. Kind
0-5
6-11
12-17
ab 18
%
1.
bis 1500
222
269
331
298
100
2.
1501 - 1900
238
288
353
323
105
3.
1901 - 2300
254
306
374
347
110
4.
2301 - 2700
270
324
395
372
115

Donnerstag, 7. Juli 2011

Radfahrer Haftung

Die Betriebsgefahr eines eine Hofeinfahrt über den Bürgersteig verlassenden PKW tritt gegenüber dem groben Verschulden eines erwachsenen Radfahrers, der verbotswidrig den Fußweg dicht an der Hauswand befährt zurück; so das Amtsgericht Hannover Urteil vom 29.03.2011 Az. 562 C 13120/10 = Verkehrsrecht DV 57/2011
Dieses Ergebnis hatte ich bereits mehrfach erreicht, ohne dass eine Klage notwendig wurde, dh. dem PKW Fahrer wurde der gesamte Schaden ersetzt.

Freitag, 1. Juli 2011

DSL Umzug

ein Umzug stellt grundsätzlich keinen Beendigungsgrund für das Vertragsverhältnis dar. Das Risiko am neuen Wohnsitz kein DSL mehr zu empfangen, liegt allein beim Kunden, BGH Urteil vom 11.11.2010 Az. III ZR 57/10
Umgekehrt darf der Kunde die Fortsetzung des ursprünglichen Vertrages am neuen Wohnort aber verlangen, wenn dies dort technisch möglich ist! verweigert der Diensteanbieter dies, so kann nach Fristsetzung ( in Bezug auf die Vertragsfortsetzung )  die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Der Provider kann also keinen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen verlangen, sondern muss den alten Vertrag fortsetzen!

Unfall / Verhalten am Unfallort

Reden ist silber, Schweigen ist gold!!

spontane Äußerungen nach einem Unfall sind zwar nicht als Schuldanerkenntnis zu werten, können jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung sehr wohl erhebliches Gewicht erlangen! Regelmäßig sei diesen ein starkes Gewicht beizumessen, da sie häufig noch nicht von taktischen Überlegungen eingefärbt seien, so dass Gericht. Im konkreten Fall sei das spontane Schuldeingeständnis der Ehefrau des Klägers nur vor dem Hintergrund verständlich, dass sie tatsächlich schon angefahren war. Die spätere gegenteilige Darstellung sei daher unglaubhaft.

nichteheliche Beziehung Erbvertrag

nichteheliche Partner sollten für den Todesfall Vorsorge treffen, da sie vor dem Gesetz nicht als miteinander verwandt gelten und somit kein Erbrecht haben! Ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament können Nichtverheiratete ebenfalls nicht errichten, da dies nur Ehepaaren vorbehalten ist.
Ein notarieller Partnerschaftsvertrag kann jedoch für nichteheliche Paare Sicherheit schaffen.

Achtung: auch verheiratete Paare ohne Kinder müssen unbedingt ein Testament errichten, soll nicht nach dem                                                                                                                                   Versterben des Partner die Verwandtschaft miterben!!

Dienstag, 28. Juni 2011

Tierhalter haftet für ( unangeleinten ) Hund

wird durch einen freilaufenden Hund ein Mensch nicht unerheblich verletzt,so haftet der Hundehalter neben den Heilungskosten auch auf Schmerzensgeld und Ersatz des Haushaltsführungsschadens! § 833 BGB

der nächste Winter kommt bestimmt - Haftung wg. Dachlawine

bei einer Dachlawine haftet der Hauseigentümer für Schäden an geparkten Autos. Er muss für die Verkehrssicherheit sorgen. Das gilt auch dann, wenn er selbst gar nicht vor Ort wohnt. Der Kraftfahrzeughalter trägt aber eine hälftige Mitschuld, wenn er die Gefahr einer Dachlawine nicht richtig einschätzt, herrschende Rechtsprechung, so auch LG Magdeburg in einer aktuellen Entscheidung vom 10.11. 2010 Az. 5 O 833 / 10

Testament amtl. Siegel vom Ortsvorsteher - Vorsicht!!

die Gemeinde haftet, wenn  ein Ortsvorsteher einem nichtigem Testament den Anschein amtlicher Gültigkeit gibt!
Ein Ehepaar, das von seinem Mieter zu Erben eingesetzt werden sollte, verfasste ein handschriftliches Testament und begleitete den Mieter zum Ortsvorsteher. Der ließ den Mieter das Testament unterschreiben, welches nicht von diesem handschriftlich gefertigt war und versah das Ganze mit Amtssiegel.

Als sich später herausstellte, dass das Testament nicht persönlich vom Erblasser verfasst war und das Vermieterehepaar leer ausging, nahm es den Ortsvorsteher bzw. die Gemeinde auf Schadensersatz in Anspruch! mit Erfolg !!  OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.12.2010 Az. 12 U 102/10

Betreuungsunterhalt Kind älter als 3 Jahre

ist ein Kind älter als drei Jahre, gibt es Betreuungsunterhalt nur noch eingeschränkt. Das Ganze hängt unter anderem von der Betreuungssituation durch Kindergarten oder Tagesstätte ab. Bietet der Vater darüber hinaus seine Betreuungsdienste an, um die Mutter zu entlasten, muss diese mehr arbeiten bzw. bekommt je nach Einzelfall weniger Unterhalt

Handy Sperre erst ab 75 €

das Handy ist für viele Verbraucher inzwischen der Ersatz für den Festnetzanschluss. Von daher findet nun auch die Vorschrift des §§ 45 TKG entsprechende Anwendung, d.h. der Anbieter darf eine Handysperre erst ab 75 € Schulden verhängen und muss zuvor seine Kunden warnen!

Montag, 27. Juni 2011

Unfall beim Tür öffnen

Wird an einer Straße die Autotür geöffnet, so ist grösste Vorsicht geboten, denn wenn es zu einem Unfall kommt so haftet man meist allein. Ist allerdings der Unfall dadurch mitverursacht worden, dass der Unfallgegner zu dicht an dem Fahrzeug vorbeigefahren ist, so wird die Haftung geteilt. Eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden könnte dann in Betracht kommen, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall allein durch den zu geringen Seitenabstand verursacht wurde; so das Amtsgericht Saarburg 5a C 256 /10 Urteil vom 17.06.2011

Dies folgt aus § 14 Abs. 1 StVO, denn wer ein oder aussteigt muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Sorgfaltspflicht gilt für die gesamte Dauer des Ein oder Aussteigevorgangs und auch dann, wenn man sich in das Fahrzeug beugt, um Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein-Aussteigen oder Angurten zu helfen!! so der BGH Az. VI ZR 316/08 Urteil vom 06.10.2009

Daher am Besten vom Bürgersteig aus beladen etc.!!! dann ist man auf der fast sicheren Seite, wenn nicht gerade ein Radfahrer sich nähert!

Freitag, 24. Juni 2011

Sparbuch Erbe

Sparbuch auf Namen des Kindes

Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch
auf den Namen eines Kindes an, ohne
das Sparbuch aus der Hand zu geben, so
ist aus diesem Verhalten in der Regel zu
schließen, dass der Zuwendende sich die
Verfügung über das Sparguthaben bis zu
seinem Tode vorbehalten will.
(BGH X ZR 264/02)

dh. erst wenn man das Sparbuch in Händen hat,
kann man auch darüber verfügen. Derjenige der
das Sparbuch angelegt hat, kann dies also jederzeit
wieder ändern.

So ist es auch mit einem Testament, will man also
sicher gehen, dass man das Versprochene auch
erhält, muss man einen Erbvertrag schließen!

Donnerstag, 23. Juni 2011

Erben und Vererben - Vermächtnis

Für die Erbverbindlichkeiten hat alleine der Erbe einzustehen und nicht der Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis ( dh. die Zuwendung eines oder mehrerer Gegenstände auch eines Hauses ) ist von dem Erben zu erfüllen und stellt von daher seinerseits eine Nachlassverbindlichkeit dar, vgl. § 2147 BGB.

Es wird aber immer wieder versucht, den Vermächtnisnehmer an Erbverbindlichkeiten zu beteiligen, indem zB. die Übertragung des vermachten Gegenstandes von der Zahlung eines bestimmten Betrages abhängig gemacht wird. Die ist aber, wie gesagt, unzulässig und muss der Vermächtnisnehmer nicht zahlen. Er kann auf Übertragung des Vermächtnisses klagen, wenn dieses nicht freiwillig herausgegeben wird.

Mittwoch, 22. Juni 2011

Fahrerlaubnisverzicht !! niemals erklären, denn:

dann Erlöschen die Punkte in Flensburg nicht ! Wird allerdings die Fahrerlaubnis förmlich entzogen, erlöschen die Punkte - der vermeintlich einfachere und kostengünstigere Weg ( den ja zudem die Verwaltungsbehörde anbietet ) führt also letztlich zu erheblichen Nachteilen, insb. wenn das Punktekonto hoch ist.

so das Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 1/10   Entscheidung vom 03.03. 2011

Parkplatzunfall 50 / 50

bei Parkplatzunfällen geht die neuere Rechtsprechung ebenfalls meistens von einer Haftung 50/50 aus, da es nicht auf den Zufall ankommen könne, wer zB.  bei zwei zurücksetzenden Fahrzeugen möglicherweise etwas schneller reagiert habe. Eine solche Entscheidung des AG Saarburg wurde vom Oberlandesgericht Koblenz bestätigt.

Daher auch bei Parkplatzunfällen unbedingt Beweise sichern / Fotos der Unfallsituation fertigen
und anwaltlichen Rat einholen.

So konnte in einem ähnlichen Fall 100 % bei der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden, da das Fahrzeug länger stand, denn der ältere Mandant benötigte etwas mehr Zeit zum Aussteigen und als das Fahrzeug stand, fuhr der Unfallgegner in dieses hinein, was sich auch anhand der Unfallspuren am Fahrzeug belegen ließ!

Auffahrunfall Haftung dennoch 50 / 50

kommt es zu einem Auffahrunfall, so ist keineswegs der vermeintlich Auffahrende immer zu 100 % in der Haftung, denn der Vordermann kann mit seinem Fahrzeug ja auch zurückgesetzt haben!

So lag der Fall, den das Amtsgericht Saarburg vor kurzem entschieden hat. Der angeblich Auffahrende hatte mir erklärt, der Unfallgegner habe zurückgesetzt, da er auf der Gegenseite in eine Parklücke hineinfahren wollte. Dieser bestritt dies! Da keiner von beiden beweisen konnte, dass sich der Unfall so zugetragen hatte, wie er es behauptete, verurteilte das Gericht den Gegner, der zurückgesetzt haben sollen, 50 % des Schadens zu ersetzen!

Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis, setzt voraus, dass ein Auffahren bewiesen oder unstreitig ist. Bei ungeklärter Unfallsituation beträgt die Haftungsquote jeweils 50 % so das Amtsgericht Saarburg im Urteil vom 31. März 2011 Aktenzeichen: 5b C 365/10! insoweit war das Amtsgericht  einer Entscheidung des OLG Hamm vom 15.04.2010 gefolgt Az. 6 U 205/09

Unfall Ampel meist 50/50

bei einem Verkehrsunfall an einer Ampelanlage, sind zwingend Zeugen erforderlich, die bestätigen können, dass die Ampel grün zeigte, denn ansonsten wird sich nur die Hälfte des Schadens durchsetzen lassen, da nicht mehr festgestellt werden kann, wer tatsächlich grün hatte!

In einem solchen Fall wird der Richter sagen: Einer von Ihnen beiden lügt! Aber ich kann nicht feststellen wer, so dass aufgrund der Betriebsgefahr jeder 50 % bekommt!

Gut für denjenigen, der Rotlicht hatte ! für den anderen Beteiligten leider unbefriedigend, aber aufgrund der Gesetzeslage leider unvermeidlich.
Daher immer daran denken!! Beweise sichern!! hier: Zeugenanschriften

Dienstag, 21. Juni 2011

Unfall was tun ? - Info der Rechtsanwaltskammer Koblenz

Scheidung muss nicht teuer sein!

Treffen sich zwei Freundinen. Na, wie ist die Scheidung gelaufen? ganz gut ! Spann mich nicht auf die Folter
was ist denn herausgekommen ? nun die Kinder hat mein Ex-Mann und das Auto habe ich.
Ja, und was ist mit dem Vermögen ? oh, das haben sich die Anwälte geteilt.

Wenn es Ihnen nicht wie in diesem Witz ergehen soll, dann ist es sinnvoll schon im Vorfeld einer Scheidung Vorsorge zu treffen, Stichwort: Scheidungsvereinbarung und dort die wesentlichen Fragen zu klären und nicht erst im Scheidungsverfahren.

Eheverträge sind übrigens nur noch bedingt hilfreich, da diese vom Gericht auf Ihre Gültigkeit hin zu überprüfen sind und dann meist wegen Einseitigkeit der Regelung ausgehebelt werden.
Der BGH hatte in der durch die Medien viel beachteten Entscheidung BGH 11.02.2004 - XII ZR 265/02 über eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen entscheiden und dabei eine zweistufige Prüfung vorgenommen: zunächst ob der Vertrag sittenwidrig ist und wenn dies verneint wird, ob die Regelungen dennoch gegen Treu und Glauben verstoßen. Hier gibt es viel Interpretationsraum für den Richter und die Scheidung verzögert sich nicht unerheblich, da diese Fragen ja vorab geklärt werden müssen und die Richter sich damit schwertun, zumindest ist dies meine Erfahrung.

Aber zumindest der Zugewinn kann grds. wirksam ausgeschlossen werden, so der BGH in einem Urteil vom 17.10.2007 - XII ZR 96

Erben und Vererben aber richtig !

Den Porsche, den Sie sich heute nicht kaufen, kaufen sich morgen ihre Erben ! Zitat der Fa. Porsche.

Wenn es also nichts zu vererben gibt, benötigt man auch kein Testament!

Aber häufig ist es doch so, dass man etwas zu vererben hat und dann sollen es auch die Richtigen bekommen.
Dies ist aber häufig gar nicht so einfach zu bewirken, denn:

wer letztlich Erbe wird ist nicht immer klar voraussehbar, insb. bei Ehegatten ohne Kinder können dies einmal die Verwandten der einen oder der anderen Seite sein! je nachdem wer zuerst stirbt !

Also bester ein Testament errichten!

Unfall Schadenregulierung

Unfall was tun?

Guter Rat ist ist nicht teuer, nein sogar kostenlos, denn die Anwaltskosten hat der Gegner zu tragen.
Dies scheint nur wenigen bekannt zu sein, denn ansonsten ist es nicht erklärlich, wieso sich immer noch
zahlreiche Geschädigte selbstvertreten und der Versicherung die Arbeit machen.

Diese versucht zwar dem Geschädigten einzureden seine Interessen würden bestens wahrgenommen und auch er würde bestens beraten. Dies kann jedoch nicht richtig sein, denn die Versicherung des Gegners hat dessen Interessen zu vertreten und eine Haftung abzuwehren oder zumindest eine Mithaftung zu konstruieren.

Zudem, wer weiß schon was ihm konkret zusteht, zB. Schmerzensgeldhöhe, Auslagenpauschale etc.

Also immer zuerst zum Anwalt

- dieser vertritt immer und nur die Interessen seines Mandanten!
wer geht denn schon zum Bäcker und lässt sich zum Brötchenbacken in die Backstube schicken, niemand!
wieso also die Arbeit für die Versicherung machen und sich dann auch noch über den Tisch ziehen lassen!
z.B. bei der Höhe der fiktiv zu ersetzenden Reparaturkosten, der Haftungsquote usw.