Freitag, 24. Juni 2011

Sparbuch Erbe

Sparbuch auf Namen des Kindes

Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch
auf den Namen eines Kindes an, ohne
das Sparbuch aus der Hand zu geben, so
ist aus diesem Verhalten in der Regel zu
schließen, dass der Zuwendende sich die
Verfügung über das Sparguthaben bis zu
seinem Tode vorbehalten will.
(BGH X ZR 264/02)

dh. erst wenn man das Sparbuch in Händen hat,
kann man auch darüber verfügen. Derjenige der
das Sparbuch angelegt hat, kann dies also jederzeit
wieder ändern.

So ist es auch mit einem Testament, will man also
sicher gehen, dass man das Versprochene auch
erhält, muss man einen Erbvertrag schließen!

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