Mittwoch, 7. September 2011

Werkunternehmer muss Vorarbeiten prüfen

ein Installateur muss Schadensersatz zahlen, wenn er eine Abwasserleitung anschließt ohne zu prüfen, ob eine Rückstausicherung vorhanden ist. Dies gilt auch, wenn die Grundleitung von einem anderen Unternehmen gelegt worden ist; bzw. wenn dies der Bauherr selbst in die Hand genommen hätte. BGH Urteil vom 30.6.2011 Az. VII ZR 109/10

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