Freitag, 29. Juli 2011

Gebrauchtwagen / Mangel / Gewährleistung

Im Gegensatz zu einem Privatmann, kann ein Händler die Mängelhaftung für einen an eine Privatperson (Verbraucher) verkauften Gebrauchtwagen nicht gänzlich ausschließen.
Er muss mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Gerne wird versucht, diese Haftung durch den Mitverkauf einer Garantie zu umgehen! Dies ist aber nicht möglich!! Anwalt fragen!!

Vorsicht! nicht einfach ohne vorherige schriftliche Anzeige an den Händler die Garantieleistung in Anspruch nehmen, da dies eine Selbstvornahme darstellt und dann der Händler fein heraus ist!!! denn bei Selbstvornahme muss er nicht zahlen etc.! so einem meiner Mandanten passiert.

Liegt aber überhaupt ein Mangel vor oder handelt es sich um Verschleiß?
vgl. dazu eine Info des ADAC: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/default.aspx?ComponentId=38664&SourcePageId=48478
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NUR FÜR MÄNGEL muss der Händler einstehen!

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