Dienstag, 28. Juni 2011

Handy Sperre erst ab 75 €

das Handy ist für viele Verbraucher inzwischen der Ersatz für den Festnetzanschluss. Von daher findet nun auch die Vorschrift des §§ 45 TKG entsprechende Anwendung, d.h. der Anbieter darf eine Handysperre erst ab 75 € Schulden verhängen und muss zuvor seine Kunden warnen!

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