Freitag, 16. August 2013

Verkehrssicherungspflicht

Schnee, Glatteis, Schranken auf Wegen, Grundstücke allgemein

Grds. ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahren ausgehen, daher hat der die Verkehrssicherungspflicht die z.B. beinhaltet die Gehwege von Glatteis freizuhalten.
Wenn aber ein Verkehrsteilnehmer stürzt, beruft man sich schnell auf Mitverschulden und glaubt so aus der Haftung zu kommen. Dem ist der BGH ( Bundesgerichtshof ) nunmehr entgegengetreten:

Ein die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ausschließender, weit überwiegender Verursachungsbeitrag des Geschädigten kann nur angenommen werden, wenn das Handeln des Geschädigten von einer ganz besonderen, schlechthin unverständlichen Sorglosigkeit gekennzeichnet ist. BGH Urt. v. 20.06.2013 Az. III ZR 326/12

Sonntag, 30. Juni 2013

Unfallregulierung unberechtigte Abzüge durch die Versicherung

Bei der Unfallregulierung gibt es ständig Ärger mit unberechtigten Abzügen:

Besonders beliebt: Abzug der Ersatzteilkostenaufschläge, Herausrechnung der Verbringungskosten und auch erforderliche Beilackierungen werden gestrichen - insb. bei der fiktiven Abrechnung, denn wenn repariert worden ist, dann muss die Versicherung grds. die Reparaturkosten zahlen.
Daher habe ich diese Problematik mehrfach bei Gericht unterbreitet und auch positive Entscheidungen erstritten:

Ersatzteilaufschläge ( = UPE auf Ersatzteilkosten ), Verbringungskosten zur Lackiererei, Fachwerkstatt etc.

Diese Kosten sind zu erstatten, auch wenn eine fiktive Abrechnung erfolgt; vgl. dazu VersR 1998 Seite 1204 ff, insb. S. 1208 zu den Verbringungskosten und  S. 1209 zu den UPE-Zuschlägen,  jeweils mwN. Dieses Ergebnis wird nunmehr auch vom BGH im Urteil vom 29.04.2003 VI ZR 393/02 in NJW 2003, S. 2085 f. bestätigt, der ebenfalls klar zum Ausdruck bringt, dass die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt und damit auch die Kosten die eine solche markengebundene Fachwerkstatt geltend macht, auch bei fiktiver Abrechnung verlangen kann, dazu zählen mithin auch die UPE-Aufschläge und mögliche Verbringungskosten, wenn die Werkstatt keine eigene Lackiererei unterhält.

So auch das AG Trier Urteil vom 24.05.06  Az. 8 C 32 / 06 nochmals bestätigt durch Urteil vom 16.09.2008 Az.: 6 C 373 / 07; sowie 32 C 685/08 und nunmehr aktuell Az. 32 C 281/11 ( Verbringungskosten ) sowie 32 C 491/11  ( UPE, Beilackierung )

Dienstag, 6. November 2012

Unfall sofort zum Anwalt

Unfall was tun?


immer wieder gibt es Probleme bei der Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung. Die Haftung wird fehlerhaft beurteilt  ( wes Brot ich ess, des Lied ich sing .. ) und zwar grds. zum Nachteil des Geschädigten.

Daher sofort zum Anwalt, dies ist zudem auch meist kostenlos,

da die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten zu tragen hat ! Genaueres erfahren Sie, wenn Sie mich kontaktieren.

Der Anwalt nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab und prüft zudem auch Ihre Ansprüche !!!  Weiterhin wird verhindert, dass man in der Frühphase Fehler macht, die dann nicht mehr zu beheben sind! Stichwort: Mietwagen - hier müssen 3 Vergleichsangebote eingeholt werden, ansonsten zahlt die Versicherung meist nur einen Bruchteil der Mietwagenkosten.
Den Ärger und den Schaden hat also der Geschädigte!!

Also sofort zum Anwalt - es lohnt sich!!

Wegzug ins Ausland / Sorgerecht

alleiniges Sorgerecht / Umzug

Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen.

Bei der Beurteilung bildet das Kindeswohl den Maßstab der Abwägung, dh. die Gründe für den Wegzug müssen schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des Kindes und des anderen Elternteils.

Dies wurde vom OLG Koblenz verneint in einem Falle, in dem die Mutter nach Italien zu dem neuen Freund ziehen wollte. OLG Koblenz Pressemitteilung vom 21.05.2010

Dienstag, 24. April 2012

Alkohol am Steuer
Bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß darf der Kasko-Versicherer die Entschädigung auf "Null" kürzen. Dies ist ab einer Alkoholkonzentration von 1,1 Promille zulässig, BGH Urteil v. 22.06.2011 Az. VI ZR 225/10

Im übrigen muss ein Autofahrer, der betrunken einen Unfall verursacht, nicht nur damit rechnen, seinen Versicherungsschutz zu verlieren sondern auch sonst tief in die Tasche greifen:


1. Unfallschaden am eigenen Fahrzeug
2. Regress der eigenen Haftpflichtversicherung ( nach Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht bis zu  10000 €  nämlich 2 mal 5.000 € )
3. Kosten für Strafverfahren, Blutprobe usw.
4. Geldstrafe ( idR. 3 Monatsgehälter ).
5. bei Entziehung der Fahrerlaubnis zudem noch die Kosten für  die MPU / sog. Idiotentest

Donnerstag, 1. März 2012

Verkehrsunfall / Schadensersatz

das Amtsgericht Trier hat in einem Urteil vom 3. Feb. 2011, Az. 32 C 491/11 die Kosten für UPE ( Ersatzteilpreisaufschläge ) und Beilackierungskosten dem Kläger zugesprochen, da diese auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten sind.

In einem weiteren Urteil vom 24.02.2012 wurden nunmehr auch noch die Verbringungskosten zugesprochen, Az.32 C 281/11;   

Dies sind beliebte Abzugspositionen der Versicherungen, die in letzter Zeit fast sämtliche Gutachten in Frage stellen und die Schadensersatzansprüche reduzieren. Nicht immer zu recht! wie obige Urteile belegen.