Dienstag, 28. Juni 2011

Tierhalter haftet für ( unangeleinten ) Hund

wird durch einen freilaufenden Hund ein Mensch nicht unerheblich verletzt,so haftet der Hundehalter neben den Heilungskosten auch auf Schmerzensgeld und Ersatz des Haushaltsführungsschadens! § 833 BGB

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