Freitag, 1. Juli 2011

DSL Umzug

ein Umzug stellt grundsätzlich keinen Beendigungsgrund für das Vertragsverhältnis dar. Das Risiko am neuen Wohnsitz kein DSL mehr zu empfangen, liegt allein beim Kunden, BGH Urteil vom 11.11.2010 Az. III ZR 57/10
Umgekehrt darf der Kunde die Fortsetzung des ursprünglichen Vertrages am neuen Wohnort aber verlangen, wenn dies dort technisch möglich ist! verweigert der Diensteanbieter dies, so kann nach Fristsetzung ( in Bezug auf die Vertragsfortsetzung )  die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Der Provider kann also keinen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen verlangen, sondern muss den alten Vertrag fortsetzen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen