Mittwoch, 7. September 2011

Unterhalt für alleinerziehende Mutter

eine alleinerziehende Mutter muss nach der Scheidung ganztags arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt und seine Betreuung gesichert ist. Dies entschied der BGH in einem Fall, in dem es darum ging, ob die halbtags berufstätige Mutter einen Anspruch gegen den geschiedenen Ehemann auf Betreuungsunterhalt hat! BGH, Urteil vom 2. August 2011 XII ZR 94/09

noch im Jahre 2009 hatte der BGH genau andersherum entschieden; siehe unten Juli 2011! es galt bereits die neue Gesetzeslage!

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