Freitag, 29. Juli 2011

Probefahrt / Vorsicht Haftung

Die Probefahrt ist bei einem Gebrauchten unerlässlich. Verlassen sie sich als Kaufinteressent aber nicht darauf, dass das Fahrzeug kaskoversichert ist. Je nach Alter ist nämlich nicht mehr damit zu rechnen, so die Rechtsprechung. Stellen Sie sich deshalb darauf ein, selbst für einfache Fahrlässigkeit haften zu müssen; auch bei einer Vollkaskoversicherung müssten Sie den Selbstbehalt und eventuellen den Rückstufungsschaden tragen.

Aber auch als Verkäufer sollten Sie auf der Hut sein! lassen sie sich den Führerschein des Interessenten zeigen. Lassen Sie ihn nicht ans Steuer, wenn er vorgibt, die Fahrerlaubnis vergessen zu haben.
Bei der Probefahrt sollten Sie zudem auch immer mitfahren, denn kommt es ansonsten bei dieser Gelegenheit zum Diebstahl, müssen Sie sich unter Umständen von Ihrer Versicherung den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen, mit der Folge, dass sie auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen