eine tolle Entscheidung des OLG Frankfurt, leider führt dies zu totaler Verunsicherung, denn darf ich nunmehr nicht einmal mehr auf die grüne Ampel vertrauen!!!???
Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 3.5.2011 Az. 20 W 284/10 entschieden, dass dann, wenn jemand links abbiegt und der Unfallgegner bei rot über die Ampel fährt, beide zu 50 % haften; denn grds. bestehe die Wartepflicht für den Linksabbieger gegenüber den entgegenkommenden Fahrzeugen auch, wenn diese verbotswidrig bei rot einfahren.
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