Dienstag, 28. Juni 2011
Tierhalter haftet für ( unangeleinten ) Hund
wird durch einen freilaufenden Hund ein Mensch nicht unerheblich verletzt,so haftet der Hundehalter neben den Heilungskosten auch auf Schmerzensgeld und Ersatz des Haushaltsführungsschadens! § 833 BGB
der nächste Winter kommt bestimmt - Haftung wg. Dachlawine
bei einer Dachlawine haftet der Hauseigentümer für Schäden an geparkten Autos. Er muss für die Verkehrssicherheit sorgen. Das gilt auch dann, wenn er selbst gar nicht vor Ort wohnt. Der Kraftfahrzeughalter trägt aber eine hälftige Mitschuld, wenn er die Gefahr einer Dachlawine nicht richtig einschätzt, herrschende Rechtsprechung, so auch LG Magdeburg in einer aktuellen Entscheidung vom 10.11. 2010 Az. 5 O 833 / 10
Testament amtl. Siegel vom Ortsvorsteher - Vorsicht!!
die Gemeinde haftet, wenn ein Ortsvorsteher einem nichtigem Testament den Anschein amtlicher Gültigkeit gibt!
Ein Ehepaar, das von seinem Mieter zu Erben eingesetzt werden sollte, verfasste ein handschriftliches Testament und begleitete den Mieter zum Ortsvorsteher. Der ließ den Mieter das Testament unterschreiben, welches nicht von diesem handschriftlich gefertigt war und versah das Ganze mit Amtssiegel.
Als sich später herausstellte, dass das Testament nicht persönlich vom Erblasser verfasst war und das Vermieterehepaar leer ausging, nahm es den Ortsvorsteher bzw. die Gemeinde auf Schadensersatz in Anspruch! mit Erfolg !! OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.12.2010 Az. 12 U 102/10
Ein Ehepaar, das von seinem Mieter zu Erben eingesetzt werden sollte, verfasste ein handschriftliches Testament und begleitete den Mieter zum Ortsvorsteher. Der ließ den Mieter das Testament unterschreiben, welches nicht von diesem handschriftlich gefertigt war und versah das Ganze mit Amtssiegel.
Als sich später herausstellte, dass das Testament nicht persönlich vom Erblasser verfasst war und das Vermieterehepaar leer ausging, nahm es den Ortsvorsteher bzw. die Gemeinde auf Schadensersatz in Anspruch! mit Erfolg !! OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.12.2010 Az. 12 U 102/10
Betreuungsunterhalt Kind älter als 3 Jahre
ist ein Kind älter als drei Jahre, gibt es Betreuungsunterhalt nur noch eingeschränkt. Das Ganze hängt unter anderem von der Betreuungssituation durch Kindergarten oder Tagesstätte ab. Bietet der Vater darüber hinaus seine Betreuungsdienste an, um die Mutter zu entlasten, muss diese mehr arbeiten bzw. bekommt je nach Einzelfall weniger Unterhalt
Handy Sperre erst ab 75 €
das Handy ist für viele Verbraucher inzwischen der Ersatz für den Festnetzanschluss. Von daher findet nun auch die Vorschrift des §§ 45 TKG entsprechende Anwendung, d.h. der Anbieter darf eine Handysperre erst ab 75 € Schulden verhängen und muss zuvor seine Kunden warnen!
Montag, 27. Juni 2011
Unfall beim Tür öffnen
Wird an einer Straße die Autotür geöffnet, so ist grösste Vorsicht geboten, denn wenn es zu einem Unfall kommt so haftet man meist allein. Ist allerdings der Unfall dadurch mitverursacht worden, dass der Unfallgegner zu dicht an dem Fahrzeug vorbeigefahren ist, so wird die Haftung geteilt. Eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden könnte dann in Betracht kommen, wenn man nachweisen kann, dass der Unfall allein durch den zu geringen Seitenabstand verursacht wurde; so das Amtsgericht Saarburg 5a C 256 /10 Urteil vom 17.06.2011
Dies folgt aus § 14 Abs. 1 StVO, denn wer ein oder aussteigt muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Sorgfaltspflicht gilt für die gesamte Dauer des Ein oder Aussteigevorgangs und auch dann, wenn man sich in das Fahrzeug beugt, um Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein-Aussteigen oder Angurten zu helfen!! so der BGH Az. VI ZR 316/08 Urteil vom 06.10.2009
Daher am Besten vom Bürgersteig aus beladen etc.!!! dann ist man auf der fast sicheren Seite, wenn nicht gerade ein Radfahrer sich nähert!
Dies folgt aus § 14 Abs. 1 StVO, denn wer ein oder aussteigt muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Sorgfaltspflicht gilt für die gesamte Dauer des Ein oder Aussteigevorgangs und auch dann, wenn man sich in das Fahrzeug beugt, um Gegenstände ein- oder auszuladen oder einem Kind beim Ein-Aussteigen oder Angurten zu helfen!! so der BGH Az. VI ZR 316/08 Urteil vom 06.10.2009
Daher am Besten vom Bürgersteig aus beladen etc.!!! dann ist man auf der fast sicheren Seite, wenn nicht gerade ein Radfahrer sich nähert!
Freitag, 24. Juni 2011
Sparbuch Erbe
Sparbuch auf Namen des Kindes
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch
auf den Namen eines Kindes an, ohne
das Sparbuch aus der Hand zu geben, so
ist aus diesem Verhalten in der Regel zu
schließen, dass der Zuwendende sich die
Verfügung über das Sparguthaben bis zu
seinem Tode vorbehalten will.
(BGH X ZR 264/02)
dh. erst wenn man das Sparbuch in Händen hat,
kann man auch darüber verfügen. Derjenige der
das Sparbuch angelegt hat, kann dies also jederzeit
wieder ändern.
So ist es auch mit einem Testament, will man also
sicher gehen, dass man das Versprochene auch
erhält, muss man einen Erbvertrag schließen!
Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch
auf den Namen eines Kindes an, ohne
das Sparbuch aus der Hand zu geben, so
ist aus diesem Verhalten in der Regel zu
schließen, dass der Zuwendende sich die
Verfügung über das Sparguthaben bis zu
seinem Tode vorbehalten will.
(BGH X ZR 264/02)
dh. erst wenn man das Sparbuch in Händen hat,
kann man auch darüber verfügen. Derjenige der
das Sparbuch angelegt hat, kann dies also jederzeit
wieder ändern.
So ist es auch mit einem Testament, will man also
sicher gehen, dass man das Versprochene auch
erhält, muss man einen Erbvertrag schließen!
Donnerstag, 23. Juni 2011
Erben und Vererben - Vermächtnis
Für die Erbverbindlichkeiten hat alleine der Erbe einzustehen und nicht der Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis ( dh. die Zuwendung eines oder mehrerer Gegenstände auch eines Hauses ) ist von dem Erben zu erfüllen und stellt von daher seinerseits eine Nachlassverbindlichkeit dar, vgl. § 2147 BGB.
Es wird aber immer wieder versucht, den Vermächtnisnehmer an Erbverbindlichkeiten zu beteiligen, indem zB. die Übertragung des vermachten Gegenstandes von der Zahlung eines bestimmten Betrages abhängig gemacht wird. Die ist aber, wie gesagt, unzulässig und muss der Vermächtnisnehmer nicht zahlen. Er kann auf Übertragung des Vermächtnisses klagen, wenn dieses nicht freiwillig herausgegeben wird.
Es wird aber immer wieder versucht, den Vermächtnisnehmer an Erbverbindlichkeiten zu beteiligen, indem zB. die Übertragung des vermachten Gegenstandes von der Zahlung eines bestimmten Betrages abhängig gemacht wird. Die ist aber, wie gesagt, unzulässig und muss der Vermächtnisnehmer nicht zahlen. Er kann auf Übertragung des Vermächtnisses klagen, wenn dieses nicht freiwillig herausgegeben wird.
Mittwoch, 22. Juni 2011
Fahrerlaubnisverzicht !! niemals erklären, denn:
dann Erlöschen die Punkte in Flensburg nicht ! Wird allerdings die Fahrerlaubnis förmlich entzogen, erlöschen die Punkte - der vermeintlich einfachere und kostengünstigere Weg ( den ja zudem die Verwaltungsbehörde anbietet ) führt also letztlich zu erheblichen Nachteilen, insb. wenn das Punktekonto hoch ist.
so das Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 1/10 Entscheidung vom 03.03. 2011
so das Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 1/10 Entscheidung vom 03.03. 2011
Parkplatzunfall 50 / 50
bei Parkplatzunfällen geht die neuere Rechtsprechung ebenfalls meistens von einer Haftung 50/50 aus, da es nicht auf den Zufall ankommen könne, wer zB. bei zwei zurücksetzenden Fahrzeugen möglicherweise etwas schneller reagiert habe. Eine solche Entscheidung des AG Saarburg wurde vom Oberlandesgericht Koblenz bestätigt.
Daher auch bei Parkplatzunfällen unbedingt Beweise sichern / Fotos der Unfallsituation fertigen
und anwaltlichen Rat einholen.
So konnte in einem ähnlichen Fall 100 % bei der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden, da das Fahrzeug länger stand, denn der ältere Mandant benötigte etwas mehr Zeit zum Aussteigen und als das Fahrzeug stand, fuhr der Unfallgegner in dieses hinein, was sich auch anhand der Unfallspuren am Fahrzeug belegen ließ!
Daher auch bei Parkplatzunfällen unbedingt Beweise sichern / Fotos der Unfallsituation fertigen
und anwaltlichen Rat einholen.
So konnte in einem ähnlichen Fall 100 % bei der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden, da das Fahrzeug länger stand, denn der ältere Mandant benötigte etwas mehr Zeit zum Aussteigen und als das Fahrzeug stand, fuhr der Unfallgegner in dieses hinein, was sich auch anhand der Unfallspuren am Fahrzeug belegen ließ!
Auffahrunfall Haftung dennoch 50 / 50
kommt es zu einem Auffahrunfall, so ist keineswegs der vermeintlich Auffahrende immer zu 100 % in der Haftung, denn der Vordermann kann mit seinem Fahrzeug ja auch zurückgesetzt haben!
So lag der Fall, den das Amtsgericht Saarburg vor kurzem entschieden hat. Der angeblich Auffahrende hatte mir erklärt, der Unfallgegner habe zurückgesetzt, da er auf der Gegenseite in eine Parklücke hineinfahren wollte. Dieser bestritt dies! Da keiner von beiden beweisen konnte, dass sich der Unfall so zugetragen hatte, wie er es behauptete, verurteilte das Gericht den Gegner, der zurückgesetzt haben sollen, 50 % des Schadens zu ersetzen!
So lag der Fall, den das Amtsgericht Saarburg vor kurzem entschieden hat. Der angeblich Auffahrende hatte mir erklärt, der Unfallgegner habe zurückgesetzt, da er auf der Gegenseite in eine Parklücke hineinfahren wollte. Dieser bestritt dies! Da keiner von beiden beweisen konnte, dass sich der Unfall so zugetragen hatte, wie er es behauptete, verurteilte das Gericht den Gegner, der zurückgesetzt haben sollen, 50 % des Schadens zu ersetzen!
Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis, setzt voraus, dass ein Auffahren bewiesen oder unstreitig ist. Bei ungeklärter Unfallsituation beträgt die Haftungsquote jeweils 50 % so das Amtsgericht Saarburg im Urteil vom 31. März 2011 Aktenzeichen: 5b C 365/10! insoweit war das Amtsgericht einer Entscheidung des OLG Hamm vom 15.04.2010 gefolgt Az. 6 U 205/09
Unfall Ampel meist 50/50
bei einem Verkehrsunfall an einer Ampelanlage, sind zwingend Zeugen erforderlich, die bestätigen können, dass die Ampel grün zeigte, denn ansonsten wird sich nur die Hälfte des Schadens durchsetzen lassen, da nicht mehr festgestellt werden kann, wer tatsächlich grün hatte!
In einem solchen Fall wird der Richter sagen: Einer von Ihnen beiden lügt! Aber ich kann nicht feststellen wer, so dass aufgrund der Betriebsgefahr jeder 50 % bekommt!
Gut für denjenigen, der Rotlicht hatte ! für den anderen Beteiligten leider unbefriedigend, aber aufgrund der Gesetzeslage leider unvermeidlich.
Daher immer daran denken!! Beweise sichern!! hier: Zeugenanschriften
In einem solchen Fall wird der Richter sagen: Einer von Ihnen beiden lügt! Aber ich kann nicht feststellen wer, so dass aufgrund der Betriebsgefahr jeder 50 % bekommt!
Gut für denjenigen, der Rotlicht hatte ! für den anderen Beteiligten leider unbefriedigend, aber aufgrund der Gesetzeslage leider unvermeidlich.
Daher immer daran denken!! Beweise sichern!! hier: Zeugenanschriften
Dienstag, 21. Juni 2011
Scheidung muss nicht teuer sein!
Treffen sich zwei Freundinen. Na, wie ist die Scheidung gelaufen? ganz gut ! Spann mich nicht auf die Folter
was ist denn herausgekommen ? nun die Kinder hat mein Ex-Mann und das Auto habe ich.
Ja, und was ist mit dem Vermögen ? oh, das haben sich die Anwälte geteilt.
Wenn es Ihnen nicht wie in diesem Witz ergehen soll, dann ist es sinnvoll schon im Vorfeld einer Scheidung Vorsorge zu treffen, Stichwort: Scheidungsvereinbarung und dort die wesentlichen Fragen zu klären und nicht erst im Scheidungsverfahren.
Eheverträge sind übrigens nur noch bedingt hilfreich, da diese vom Gericht auf Ihre Gültigkeit hin zu überprüfen sind und dann meist wegen Einseitigkeit der Regelung ausgehebelt werden.
Der BGH hatte in der durch die Medien viel beachteten Entscheidung BGH 11.02.2004 - XII ZR 265/02 über eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen entscheiden und dabei eine zweistufige Prüfung vorgenommen: zunächst ob der Vertrag sittenwidrig ist und wenn dies verneint wird, ob die Regelungen dennoch gegen Treu und Glauben verstoßen. Hier gibt es viel Interpretationsraum für den Richter und die Scheidung verzögert sich nicht unerheblich, da diese Fragen ja vorab geklärt werden müssen und die Richter sich damit schwertun, zumindest ist dies meine Erfahrung.
Aber zumindest der Zugewinn kann grds. wirksam ausgeschlossen werden, so der BGH in einem Urteil vom 17.10.2007 - XII ZR 96
was ist denn herausgekommen ? nun die Kinder hat mein Ex-Mann und das Auto habe ich.
Ja, und was ist mit dem Vermögen ? oh, das haben sich die Anwälte geteilt.
Wenn es Ihnen nicht wie in diesem Witz ergehen soll, dann ist es sinnvoll schon im Vorfeld einer Scheidung Vorsorge zu treffen, Stichwort: Scheidungsvereinbarung und dort die wesentlichen Fragen zu klären und nicht erst im Scheidungsverfahren.
Eheverträge sind übrigens nur noch bedingt hilfreich, da diese vom Gericht auf Ihre Gültigkeit hin zu überprüfen sind und dann meist wegen Einseitigkeit der Regelung ausgehebelt werden.
Der BGH hatte in der durch die Medien viel beachteten Entscheidung BGH 11.02.2004 - XII ZR 265/02 über eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen entscheiden und dabei eine zweistufige Prüfung vorgenommen: zunächst ob der Vertrag sittenwidrig ist und wenn dies verneint wird, ob die Regelungen dennoch gegen Treu und Glauben verstoßen. Hier gibt es viel Interpretationsraum für den Richter und die Scheidung verzögert sich nicht unerheblich, da diese Fragen ja vorab geklärt werden müssen und die Richter sich damit schwertun, zumindest ist dies meine Erfahrung.
Aber zumindest der Zugewinn kann grds. wirksam ausgeschlossen werden, so der BGH in einem Urteil vom 17.10.2007 - XII ZR 96
Erben und Vererben aber richtig !
Den Porsche, den Sie sich heute nicht kaufen, kaufen sich morgen ihre Erben ! Zitat der Fa. Porsche.
Wenn es also nichts zu vererben gibt, benötigt man auch kein Testament!
Aber häufig ist es doch so, dass man etwas zu vererben hat und dann sollen es auch die Richtigen bekommen.
Dies ist aber häufig gar nicht so einfach zu bewirken, denn:
wer letztlich Erbe wird ist nicht immer klar voraussehbar, insb. bei Ehegatten ohne Kinder können dies einmal die Verwandten der einen oder der anderen Seite sein! je nachdem wer zuerst stirbt !
Also bester ein Testament errichten!
Wenn es also nichts zu vererben gibt, benötigt man auch kein Testament!
Aber häufig ist es doch so, dass man etwas zu vererben hat und dann sollen es auch die Richtigen bekommen.
Dies ist aber häufig gar nicht so einfach zu bewirken, denn:
wer letztlich Erbe wird ist nicht immer klar voraussehbar, insb. bei Ehegatten ohne Kinder können dies einmal die Verwandten der einen oder der anderen Seite sein! je nachdem wer zuerst stirbt !
Also bester ein Testament errichten!
Unfall Schadenregulierung
Unfall was tun?
Guter Rat ist ist nicht teuer, nein sogar kostenlos, denn die Anwaltskosten hat der Gegner zu tragen.
Dies scheint nur wenigen bekannt zu sein, denn ansonsten ist es nicht erklärlich, wieso sich immer noch
zahlreiche Geschädigte selbstvertreten und der Versicherung die Arbeit machen.
Diese versucht zwar dem Geschädigten einzureden seine Interessen würden bestens wahrgenommen und auch er würde bestens beraten. Dies kann jedoch nicht richtig sein, denn die Versicherung des Gegners hat dessen Interessen zu vertreten und eine Haftung abzuwehren oder zumindest eine Mithaftung zu konstruieren.
Zudem, wer weiß schon was ihm konkret zusteht, zB. Schmerzensgeldhöhe, Auslagenpauschale etc.
Also immer zuerst zum Anwalt
- dieser vertritt immer und nur die Interessen seines Mandanten!
wer geht denn schon zum Bäcker und lässt sich zum Brötchenbacken in die Backstube schicken, niemand!
wieso also die Arbeit für die Versicherung machen und sich dann auch noch über den Tisch ziehen lassen!
z.B. bei der Höhe der fiktiv zu ersetzenden Reparaturkosten, der Haftungsquote usw.
Guter Rat ist ist nicht teuer, nein sogar kostenlos, denn die Anwaltskosten hat der Gegner zu tragen.
Dies scheint nur wenigen bekannt zu sein, denn ansonsten ist es nicht erklärlich, wieso sich immer noch
zahlreiche Geschädigte selbstvertreten und der Versicherung die Arbeit machen.
Diese versucht zwar dem Geschädigten einzureden seine Interessen würden bestens wahrgenommen und auch er würde bestens beraten. Dies kann jedoch nicht richtig sein, denn die Versicherung des Gegners hat dessen Interessen zu vertreten und eine Haftung abzuwehren oder zumindest eine Mithaftung zu konstruieren.
Zudem, wer weiß schon was ihm konkret zusteht, zB. Schmerzensgeldhöhe, Auslagenpauschale etc.
Also immer zuerst zum Anwalt
- dieser vertritt immer und nur die Interessen seines Mandanten!
wer geht denn schon zum Bäcker und lässt sich zum Brötchenbacken in die Backstube schicken, niemand!
wieso also die Arbeit für die Versicherung machen und sich dann auch noch über den Tisch ziehen lassen!
z.B. bei der Höhe der fiktiv zu ersetzenden Reparaturkosten, der Haftungsquote usw.
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