Dienstag, 28. Juni 2011

der nächste Winter kommt bestimmt - Haftung wg. Dachlawine

bei einer Dachlawine haftet der Hauseigentümer für Schäden an geparkten Autos. Er muss für die Verkehrssicherheit sorgen. Das gilt auch dann, wenn er selbst gar nicht vor Ort wohnt. Der Kraftfahrzeughalter trägt aber eine hälftige Mitschuld, wenn er die Gefahr einer Dachlawine nicht richtig einschätzt, herrschende Rechtsprechung, so auch LG Magdeburg in einer aktuellen Entscheidung vom 10.11. 2010 Az. 5 O 833 / 10

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen