Freitag, 1. Juli 2011

nichteheliche Beziehung Erbvertrag

nichteheliche Partner sollten für den Todesfall Vorsorge treffen, da sie vor dem Gesetz nicht als miteinander verwandt gelten und somit kein Erbrecht haben! Ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament können Nichtverheiratete ebenfalls nicht errichten, da dies nur Ehepaaren vorbehalten ist.
Ein notarieller Partnerschaftsvertrag kann jedoch für nichteheliche Paare Sicherheit schaffen.

Achtung: auch verheiratete Paare ohne Kinder müssen unbedingt ein Testament errichten, soll nicht nach dem                                                                                                                                   Versterben des Partner die Verwandtschaft miterben!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen