Dienstag, 28. Juni 2011
Betreuungsunterhalt Kind älter als 3 Jahre
ist ein Kind älter als drei Jahre, gibt es Betreuungsunterhalt nur noch eingeschränkt. Das Ganze hängt unter anderem von der Betreuungssituation durch Kindergarten oder Tagesstätte ab. Bietet der Vater darüber hinaus seine Betreuungsdienste an, um die Mutter zu entlasten, muss diese mehr arbeiten bzw. bekommt je nach Einzelfall weniger Unterhalt
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