Dienstag, 28. Juni 2011

Betreuungsunterhalt Kind älter als 3 Jahre

ist ein Kind älter als drei Jahre, gibt es Betreuungsunterhalt nur noch eingeschränkt. Das Ganze hängt unter anderem von der Betreuungssituation durch Kindergarten oder Tagesstätte ab. Bietet der Vater darüber hinaus seine Betreuungsdienste an, um die Mutter zu entlasten, muss diese mehr arbeiten bzw. bekommt je nach Einzelfall weniger Unterhalt

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