Freitag, 29. Juli 2011

Ehegattenunterhalt Kindesbetreuung

Die Unterhaltsvoraussetzungen sind seit der Unterhaltsrechtssreform 2008 in den §§ 1570 BGB geregelt.

Danach gibt es unter anderem Unterhalt wegen Kindesbetreuung.
Dieser Unterhaltsanspruch sollte laut Gesetz in Wegfall kommen wenn das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat.
Der BGH hat aber entschieden ( BGH Urteil vom 18.03. 2009 Az. XII ZR 109/08 ), dass die kindesbetreuende Person - in der Regel die Mutter - aber nicht unbedingt vollschichtig arbeiten muss !!!dies gelte sogar dann, wenn ein Kind im Kindergarten Volltags betreut werde, denn auch hier dürfe es nicht sein, dass der betreuende Elternteil das Kind nach der Arbeit abholt und erst dann zum Einkaufen oder zu Hausarbeiten kommt!!

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