Freitag, 1. Juli 2011

Unfall / Verhalten am Unfallort

Reden ist silber, Schweigen ist gold!!

spontane Äußerungen nach einem Unfall sind zwar nicht als Schuldanerkenntnis zu werten, können jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung sehr wohl erhebliches Gewicht erlangen! Regelmäßig sei diesen ein starkes Gewicht beizumessen, da sie häufig noch nicht von taktischen Überlegungen eingefärbt seien, so dass Gericht. Im konkreten Fall sei das spontane Schuldeingeständnis der Ehefrau des Klägers nur vor dem Hintergrund verständlich, dass sie tatsächlich schon angefahren war. Die spätere gegenteilige Darstellung sei daher unglaubhaft.

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