Dienstag, 26. Juli 2011

KFZ-Kaskoversicherung Schadensersatz

in der Kraftfahrzeug Teilversicherung (Teilkasko) sind Schäden nicht ersatzpflichtig, die nach einem missglückten Entwendungsversuch mutwillig-etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung-verursacht worden sind, BGH Urteil vom 24.11.2010, Az. IV ZR 248/08;

Daher sollte man für diesen Fall eineVersicherung gegen Vandalismus abschließen! oder gleich eine Vollkaskoversicherung, die sogar in vielen Fällen kaum teurer als eine Teilkasko ist, insb. wenn man bereits eine hohe Rabattstufe erreicht hat.

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