dann Erlöschen die Punkte in Flensburg nicht ! Wird allerdings die Fahrerlaubnis förmlich entzogen, erlöschen die Punkte - der vermeintlich einfachere und kostengünstigere Weg ( den ja zudem die Verwaltungsbehörde anbietet ) führt also letztlich zu erheblichen Nachteilen, insb. wenn das Punktekonto hoch ist.
so das Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 1/10 Entscheidung vom 03.03. 2011
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