Mittwoch, 22. Juni 2011

Parkplatzunfall 50 / 50

bei Parkplatzunfällen geht die neuere Rechtsprechung ebenfalls meistens von einer Haftung 50/50 aus, da es nicht auf den Zufall ankommen könne, wer zB.  bei zwei zurücksetzenden Fahrzeugen möglicherweise etwas schneller reagiert habe. Eine solche Entscheidung des AG Saarburg wurde vom Oberlandesgericht Koblenz bestätigt.

Daher auch bei Parkplatzunfällen unbedingt Beweise sichern / Fotos der Unfallsituation fertigen
und anwaltlichen Rat einholen.

So konnte in einem ähnlichen Fall 100 % bei der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden, da das Fahrzeug länger stand, denn der ältere Mandant benötigte etwas mehr Zeit zum Aussteigen und als das Fahrzeug stand, fuhr der Unfallgegner in dieses hinein, was sich auch anhand der Unfallspuren am Fahrzeug belegen ließ!

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