Die Betriebsgefahr eines eine Hofeinfahrt über den Bürgersteig verlassenden PKW tritt gegenüber dem groben Verschulden eines erwachsenen Radfahrers, der verbotswidrig den Fußweg dicht an der Hauswand befährt zurück; so das Amtsgericht Hannover Urteil vom 29.03.2011 Az. 562 C 13120/10 = Verkehrsrecht DV 57/2011
Dieses Ergebnis hatte ich bereits mehrfach erreicht, ohne dass eine Klage notwendig wurde, dh. dem PKW Fahrer wurde der gesamte Schaden ersetzt.
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