Montag, 9. Januar 2012

EC-Karte Mißbrauch

Wird an einem Geldautomaten mit einer zutreffenden PIN missbräuchlich Geld abgehoben, muss in Zukunft die Bank beweisen, dass dies mit der Originalkarte geschehen ist; so BGH Urteil v. 29.11.2011 Az. XI ZR 370/10
Nur wenn dies der Bank gelingt, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber selbst die Abhebung vorgenommen hat oder dass die Karte gemeinsam mit der PIN verwahrt wurde.

STWK Gruppe 1 Seite 385