Mittwoch, 22. Juni 2011

Unfall Ampel meist 50/50

bei einem Verkehrsunfall an einer Ampelanlage, sind zwingend Zeugen erforderlich, die bestätigen können, dass die Ampel grün zeigte, denn ansonsten wird sich nur die Hälfte des Schadens durchsetzen lassen, da nicht mehr festgestellt werden kann, wer tatsächlich grün hatte!

In einem solchen Fall wird der Richter sagen: Einer von Ihnen beiden lügt! Aber ich kann nicht feststellen wer, so dass aufgrund der Betriebsgefahr jeder 50 % bekommt!

Gut für denjenigen, der Rotlicht hatte ! für den anderen Beteiligten leider unbefriedigend, aber aufgrund der Gesetzeslage leider unvermeidlich.
Daher immer daran denken!! Beweise sichern!! hier: Zeugenanschriften

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