Dienstag, 21. Juni 2011

Scheidung muss nicht teuer sein!

Treffen sich zwei Freundinen. Na, wie ist die Scheidung gelaufen? ganz gut ! Spann mich nicht auf die Folter
was ist denn herausgekommen ? nun die Kinder hat mein Ex-Mann und das Auto habe ich.
Ja, und was ist mit dem Vermögen ? oh, das haben sich die Anwälte geteilt.

Wenn es Ihnen nicht wie in diesem Witz ergehen soll, dann ist es sinnvoll schon im Vorfeld einer Scheidung Vorsorge zu treffen, Stichwort: Scheidungsvereinbarung und dort die wesentlichen Fragen zu klären und nicht erst im Scheidungsverfahren.

Eheverträge sind übrigens nur noch bedingt hilfreich, da diese vom Gericht auf Ihre Gültigkeit hin zu überprüfen sind und dann meist wegen Einseitigkeit der Regelung ausgehebelt werden.
Der BGH hatte in der durch die Medien viel beachteten Entscheidung BGH 11.02.2004 - XII ZR 265/02 über eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen entscheiden und dabei eine zweistufige Prüfung vorgenommen: zunächst ob der Vertrag sittenwidrig ist und wenn dies verneint wird, ob die Regelungen dennoch gegen Treu und Glauben verstoßen. Hier gibt es viel Interpretationsraum für den Richter und die Scheidung verzögert sich nicht unerheblich, da diese Fragen ja vorab geklärt werden müssen und die Richter sich damit schwertun, zumindest ist dies meine Erfahrung.

Aber zumindest der Zugewinn kann grds. wirksam ausgeschlossen werden, so der BGH in einem Urteil vom 17.10.2007 - XII ZR 96

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen