Dienstag, 28. Juni 2011

Testament amtl. Siegel vom Ortsvorsteher - Vorsicht!!

die Gemeinde haftet, wenn  ein Ortsvorsteher einem nichtigem Testament den Anschein amtlicher Gültigkeit gibt!
Ein Ehepaar, das von seinem Mieter zu Erben eingesetzt werden sollte, verfasste ein handschriftliches Testament und begleitete den Mieter zum Ortsvorsteher. Der ließ den Mieter das Testament unterschreiben, welches nicht von diesem handschriftlich gefertigt war und versah das Ganze mit Amtssiegel.

Als sich später herausstellte, dass das Testament nicht persönlich vom Erblasser verfasst war und das Vermieterehepaar leer ausging, nahm es den Ortsvorsteher bzw. die Gemeinde auf Schadensersatz in Anspruch! mit Erfolg !!  OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.12.2010 Az. 12 U 102/10

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