Montag, 12. Dezember 2011

Drohung mit Schufa Eintrag

Oft wird in Mahnschreiben mit einem SCHUFA Eintrag gedroht. Lassen Sie sich davon nicht beunruhigen. Widersprechen sie jedoch unbedingt der Forderung und informieren Sie gegebenenfalls die SCHUFA, dass gegen sie keine berechtigte Forderung vorliegt.

Sie können natürlich auch gegen Ihren Vertragspartner der ihnen eine Meldung bei der SCHUFA androht gerichtlich vorgehen und Unterlassung verlangen!

Denn der Eintrag darf nur dann erfolgen, wenn
1. es sich um eine berechtigte Forderung handelt sie die Forderung also nicht bestreiten und
2. Sie die Rechnung nicht bezahlen.

Folge: Bestreiten Sie die Forderung, darf diese nicht gemeldet werden!!