alleiniges Sorgerecht / Umzug
Beantragt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht um mit dem gemeinsamen Kind ins Ausland überzusiedeln und wird hierdurch das Umgangsrecht des anderen Elternteils beeinträchtigt, müssen triftige Gründe für den Wegzug bestehen.
Bei der Beurteilung bildet das Kindeswohl den Maßstab der Abwägung, dh. die Gründe für den Wegzug müssen schwerer wiegen als das Umgangsinteresse des Kindes und des anderen Elternteils.
Dies wurde vom OLG Koblenz verneint in einem Falle, in dem die Mutter nach Italien zu dem neuen Freund ziehen wollte. OLG Koblenz Pressemitteilung vom 21.05.2010
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